Eingetragene Lebenspartnerschaften
Braucht man einen Schein für die Liebe?

Lesbische Trauringschmieden, Gay-Honeymoon-Paradiese, schwullesbische Hochzeitsmessen – die inoffizielle Ehe, offiziell „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ unter Gleichgeschlechtlichen erfreut sich nie dagewesener Beliebtheit. Ungeachtet der auch unter uns bereits steigenden Scheidungszahlen gaben sich bis zum Jahr 2010 schon rund 23.000 gleichgeschlechtliche Paare das Jawort*. Das sind mehr als ein Drittel aller in einem Haushalt zusammenlebenden Paare – und mehr als dreimal so viele wie noch 2006. Tendenz langfristig steigend.
„Wir wollen nach außen zeigen, dass wir ein Paar sind”
Das Warum ist leicht erklärt. Lesbische Frauen möchten sich ein bindendes Versprechen geben, wollen zeigen, dass die Zeit des verschämten Versteckens ein für allemal hinter ihnen liegt, und sich vor aller Welt zu ihrer Liebe und ihrer Frau bekennen. „Wir wollten nach außen dokumentieren, dass wir ein Paar sind“, sagt die Kölner Networking-Expertin Anni, die nach 20 Jahren die Beziehung zu ihrer Partnerin Gerda legalisierte. „Da uns die Ehe nicht zur Verfügung steht, ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft für uns Lesben die einzige Möglichkeit, unserer Lebensbeziehung einen rechtlichen Rahmen zu verleihen“, erklärt die auf Lebenspartnerschafts- und Familienrecht spezialisierte Kölner Rechtsanwältin Simone Huckert**. Und das hat durchaus handfeste Vorteile: „Zum Beispiel hat nur eine eingetragene Lebenspartnerin im Todesfall ihrer Partnerin Anspruch auf Zahlung einer Witwenrente.“ Jüngst angepasste Vorteile im Erbschaftssteuerrecht bekräftigen dieses Argument.
Das gegenseitige Versprechen macht auch Hoffnung auf zusätzliche Stabilität: „Du sagst den Spruch vor der Standesbeamtin und dann gilt’s“, formuliert es Hochzeitsplanerin Angelika aus Düsseldorf. Angelikas unlängst eingetragene Lebenspartnerin Marion ergänzt: „Es fühlt sich wirklich an. Viel schöner und verbindlicher.“ Zudem gelten Hochzeiten als hoch romantisch. Die feierliche Zeremonie im Freundinnen- und Familienkreis erfüllt so manchen lang gehegten Wunsch nach dem berühmten „schönsten Tag im Leben“.
Zusammensein – mit oder ohne staatlichen Segen?
Doch es gibt auch kritische Stimmen. Einmal, weil sich viele noch mit den Zielen der Frauen- und Lesbenbewegung identifizieren, die einst die Abgrenzung von den alten patriarchal strukturierten Institutionen forderte. „Das Konzept ‚Heiraten’ hat mich noch nie überzeugt“, betont die Geschäftsführerin der LAG Lesben in NRW Gabriele Bischoff. „Nicht um meine Liebe zu besiegeln. Da zählt für mich der tägliche Respekt, das Füreinanderdasein, dafür brauche ich kein Versprechen vor einer staatlichen oder gar kirchlichen Institution!“ Und wenn die Bundesjustizministerin im Juli 2011 stolz erklärt, die Homo-Ehe sei „in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, dann regt sich in so mancher von uns links groß Gewordenen der Widerwillen um so heftiger. Warum das nachmachen, was auch beim Establishment so offensichtlich schlecht funktioniert?
Andere Frauen halten gerade darum nichts von der Lebenspartnerschaft, weil sie nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eben genau keine Ehe ist. Nach dem Motto „Was nicht gleich ist, darf nicht gleich behandelt werden“ (CDU) macht der Gesetzgeber noch immer deutliche Unterschiede. Simone Huckert: „Einerseits können eingetragene Lebenspartnerinnen weder gemeinsam ein Kind adoptieren noch ihr Einkommen gemeinsam versteuern, andererseits bleibt die eine der anderen nicht nur während der Partnerschaft, sondern auch nach der Scheidung (oder ‚Aufhebung’, wie es in unserem Fall heißt) unterhaltspflichtig.“ Das sollten sich frisch verliebte junge Frauen besonders gründlich durch den Kopf gehen lassen, bevor sie um der Romantik willen zum Standesamt hetzen.
Diese „Ehe zweiter Klasse“, die Unterhaltspflichten begrüßt, Vorteile und Rechte aber nicht vollends gewähren mag, ist der Mehrheit der Lesbenpaare noch immer Dorn im Auge genug, um darauf zu verzichten. Oder abzuwarten, bis auch wir uns endlich im vollen Sinne ehelichen dürfen. Verpartnerungswilligen bietet die Website des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland einen umfassenden Online-Ratgeber zum Thema an. Der LSVD informiert u. a. über anfallende Kosten und hält auch Muster für Lebenspartnerschaftsverträge bereit.
Susanne Lück
* laut der letzten Mikrozensus-Zählung des deutschen Statistischen Bundesamts
** www.zpanwaelte.de/rechtsanwaelte/simone-huckert.html


